Baupolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung d. VO
LGBL_TI_20071106_71Baupolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung d. VOGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.11.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 71/2007 Stück 27
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 9. Oktober 2007, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft geändert wird
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 18/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 45/2007, wird wie folgt geändert:
In der lit. f des § 2 wird die Wortfolge "Bichlbach (Beschluss vom 19. Oktober 2006)," eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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