Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung, Änderung
LGBL_TI_20070123_3Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.01.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/2007 Stück 1
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2006, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a und 10 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 64/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 54/2005, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Teile der Grundstücke 297/1, 2712/1 und 2712/11 KG Absam von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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