Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen f. d. Kleinreg. Hinteres Zillertal, Änderung
LGBL_TI_20061012_82Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen f. d. Kleinreg. Hinteres Zillertal, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.10.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 82/2006 Stück 33
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 10. Oktober 2006, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Hinteres Zillertal geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a sowie 10 Abs. 2 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Hinteres Zillertal erlassen wird, LGBl. Nr. 64/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 86/2004, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass der in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Teil des Grundstückes Nr. 952, KG Aschau im Zillertal, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen wird.
Artikel I
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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