Festsetzung der Tarife für das Abschleppen und die Verwahrung von Fahrzeugen in der Landeshauptstadt Innsbruck, Änderung
LGBL_TI_20060928_77Festsetzung der Tarife für das Abschleppen und die Verwahrung von Fahrzeugen in der Landeshauptstadt Innsbruck, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.09.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 77/2006 Stück 32
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 12. September 2006, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Tarife für das Abschleppen und die Verwahrung von Fahrzeugen (Abschlepptarife 1993) in der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird
Aufgrund der §§ 89a Abs. 7a und 94a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 54/2006, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Festsetzung der Tarife für das Abschleppen und die Verwahrung von Fahrzeugen (Abschlepptarife 1993) in der Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 2/1993, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 121/2001 wird wie folgt geändert:
"§ 3
Tarife
(1) Die Tarife für die Abschleppfahrt und für das Zurseitestellen werden mit jeweils 155,- Euro pro Fahrzeug festgesetzt.
(2) Der Tarif für die Verwahrung wird
festgesetzt."
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2006 in Kraft.
(2) Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2006 abgeschleppt, zur Seite gestellt oder in Verwahrung genommen worden sind.
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