Übertragung einzelner Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung
LGBL_TI_20060808_69Übertragung einzelner Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
08.08.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 69/2006 Stück 28
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 2006, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft geändert wird
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 18/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 40/2006, wird wie folgt geändert:
In der lit. b des § 2 wird die Wortfolge "Baumkirchen (Beschluss vom 29. November 1966)," aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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