Raumordnungsprogramm landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung, Änderung
LGBL_TI_20060516_48Raumordnungsprogramm landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.05.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 48/2006 Stück 19
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 9. Mai 2006, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung geändert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 1 lit. a und des § 106 Abs.1 und 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 62/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 78/2004, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass folgende Grundflächen von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgenommen werden:
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlagen 1 bis 7 zu dieser Verordnung werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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