Datum der Kundmachung
03.05.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 41/2006 Stück 18
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 4. April 2006 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Stans und der Gemeinde Vomp
§ 1
Die Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2005, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Stans vom 2. Jänner 2006 und des Gemeinderates der Gemeinde Vomp vom 16. Jänner 2006, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Stans und der Gemeinde Vomp vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Stans und der Gemeinde Vomp wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 2244 durch die Grenzpunkte Nr. 35647, 35648, 35649, 19822, 19823, 19847 und den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 870 sowie von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 30163 durch die Grenzpunkte Nr. 35653, 35654, 35655, 35656, 35657, 35658, 35660 und den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 35661 entsprechend der Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Edmund Weiser, der Weiser - Kandler ZT Gesellschaft OEG, 6130 Schwaz, vom 30. Dezember 2005, GZl. 163/2005, gebildet. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Stans und der Gemeinde Vomp aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2007 in Wirksamkeit.
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