Festlegung einer Kernzone für Einkaufszentren in der Marktgemeinde Sillian
LGBL_TI_20060228_29Festlegung einer Kernzone für Einkaufszentren in der Marktgemeinde SillianGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.02.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 29/2006 Stück 13
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 31. Jänner 2006, mit der eine Kernzone für
Einkaufszentren in der Marktgemeinde Sillian festgelegt wird
Aufgrund der §§ 8 Abs. 3 und 9 Abs. 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2005 wird verordnet:
§ 1
Kernzonenfestlegung
Für die Marktgemeinde Sillian wird die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Kernzone für Einkaufszentren festgelegt.
§ 2
Verpflichtungen
für die örtliche Raumordnung
(1) Die erstmalige Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren des Betriebstyps A ist nur innerhalb der Kernzone zulässig.
(2) Die Kernzone ist im örtlichen Raumordnungskonzept und im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen.
§ 3
In-Kraft-Treten,
Kundmachung
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung und im Gemeindeamt der Marktgemeinde Sillian während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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