Datum der Kundmachung
24.11.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 77/2005 Stück 31
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 8. November 2005 über die Festsetzung der Höhe des Kilometergeldes, der Tagesgebühr und der Nächtigungsgebühr (Reisegebührenverordnung)
Aufgrund der §§ 7 Abs. 4 und 8 Abs. 1 und 2 der Landesreisegebührenvorschrift, LGBL. Nr. 45/1996, wird verordnet:
§ 1
Das Kilometergeld beträgt je Fahrkilometer:
mit einem Hubraum bis 250 cm3 0,119 Euro,
Hubraum über 250 cm3 0,212 Euro,
dienstlich notwendig ist 0,045 Euro.
§ 2
(1) Die Tagesgebühr beträgt 26,4 Euro.
(2) Die Nächtigungsgebühr beträgt bei Reisen innerhalb Tirols 27,3 Euro und bei Reisen in andere Länder 36,4 Euro.
§ 3
(1) Diese Verordnung tritt mit 28. Oktober 2005 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 98/2001, außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.