Datum der Kundmachung
24.11.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 76/2005 Stück 31
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 8. November 2005 über die Erklärung eines Teiles des Mieminger Plateaus im Gebiet der Gemeinden Obsteig und Nassereith zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Mieminger Plateau)
Aufgrund des § 10 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, wird verordnet:
§ 1
(1) Das in der Anlage dargestellte, grün umrandete Gebiet der Gemeinden Obsteig und Nassereith wird aufgrund der besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit zum Landschaftsschutzgebiet erklärt (Landschaftsschutzgebiet Mieminger Plateau).
(2) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Imst und in den Gemeindeämtern Obsteig und Nassereith während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
(3) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von 919,72 ha.
§ 2
Im Landschaftsschutzgebiet bedürfen folgende Vorhaben einer naturschutzrechtlichen Bewilligung:
§ 3
Von der Bewilligungspflicht nach § 2 sind ausgenommen:
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Erklärung eines Teiles des Mieminger Plateaus im Gebiet der Gemeinden Obsteig und Nassereith zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Mieminger Plateau), LGBl. Nr. 7/1982, außer Kraft.
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