Überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge, Änderung des Raumordnungsprogrammes
LGBL_TI_20050920_67Überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge, Änderung des RaumordnungsprogrammesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.09.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 67/2005 Stück 29
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2005, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a und 10 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 und 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2005 wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge erlassen wird, LGBl. Nr. 41/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 15/2004, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Teile der Grundstücke Nr. 840, 844/1, 845, 846/1, 849/1, 850/1, 864/1, 864/2, 864/3, 864/4, 998, 999 und 1619, alle KG Aldrans, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart. Anlage
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.