Baupolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung der VO
LGBL_TI_20050630_49Baupolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung der VOGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 49/2005 Stück 19
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 31. Mai 2005, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft geändert wird
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, wird auf Antrag der Gemeinde Telfes im Stubai (Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Telfes im Stubai vom 27. September 2004) verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 18/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 41/2005, wird wie folgt geändert:
In der lit. b des § 2 wird die Wortfolge "Telfes im Stubai (Beschluss vom 1. August 1966)," aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.