Baupolizei, Übertragung von Angelegenheiten auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft; Änderung der Verordnung
LGBL_TI_20050513_41Baupolizei, Übertragung von Angelegenheiten auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft; Änderung der VerordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.05.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 41/2005 Stück 16
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 19. April 2005, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft geändert wird
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, wird auf Antrag der Gemeinde Elbigenalp (Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Elbigenalp vom 14. März 2005) verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 18/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 28/2005, wird wie folgt geändert:
In der lit. e des § 2 wird die Wortfolge "Elbigenalp (Beschluss vom 14. März 2005)" eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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