Datum der Kundmachung
13.05.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 39/2005 Stück 16
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 9. März 2005, mit dem das Tiroler
Patientenentschädigungsfonds-Gesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Patientenentschädigungsfonds-Gesetz, LGBl. Nr. 71/2001, wird wie folgt geändert:
"(1) Die Entschädigungskommission besteht aus:
"§ 10
Entschädigungsbeauftragter
Die Aufgaben des Entschädigungsbeauftragten werden von der Tiroler Patientenvertretung wahrgenommen."
"(1) Der Entschädigungsbeauftragte hat die Anträge auf Gewährung einer Entschädigungsleistung zu prüfen und vom Träger der Krankenanstalt die zur Entscheidung über den Antrag notwendigen Informationen und Unterlagen zu beschaffen."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
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