Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde St. Jakob in Haus und der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee, Genehmigung der Änderung
LGBL_TI_20050513_37Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde St. Jakob in Haus und der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee, Genehmigung der ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.05.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/2005 Stück 15
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 26. April 2005 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde St. Jakob in Haus und der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2003 die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde St. Jakob in Haus vom 25. Jänner 2005 und des Gemeinderates der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee vom 24. Februar 2005, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde St. Jakob in Haus und der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde St. Jakob in Haus und der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 10539 - 10540 - 7674 - 2630 - 2636 - 2639 - 809 - 8927 gebildet.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Gemeinden St. Jakob in Haus und St. Ulrich am Pillersee findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2006 in Wirksamkeit.
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