Datum der Kundmachung
19.07.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 53/2004 Stück 19
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 22. Juni 2004 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Birgitz und der Gemeinde Götzens
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2003, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Birgitz vom 17. März 2004 und des Gemeinderates der Gemeinde Götzens vom 22. April 2004, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Birgitz und der Gemeinde Götzens vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Birgitz und der Gemeinde Götzens wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 416 - 2048 - 11538 - 2044 - 11539 - 4594 gebildet.
§ 2
Die beteiligten Gemeinden Birgitz und Götzens haben Einvernehmen darüber erzielt, dass aus der Grenzänderung keine vermögensrechtlichen Folgen entstehen.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2005 in Wirksamkeit.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.