überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung, Änderung des Raumordnungsprogrammes
LGBL_TI_20040506_32überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung, Änderung des RaumordnungsprogrammesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.05.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 32/2004 Stück 11
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 13. April 2004, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 9 und 10 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 76/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 93/2003, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Grundfläche, bestehend aus den Grundstücken Nr. 975/1 und 1014/1 KG Häring und einem Teil des Grundstückes Nr. 1013 KG Häring, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen wird.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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