Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung, Änderung
LGBL_TI_20040302_16Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.03.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 16/2004 Stück 7
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 24. Februar 2004, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung geändert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 1 lit. a und des § 106 Abs. 1 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Reutte und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 62/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 63/2003, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass folgende Grundflächen von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgenommen werden:
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Anlagen 1 bis 6 zu dieser Verordnung werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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