Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge, Änderung
LGBL_TI_20040302_15Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.03.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/2004 Stück 7
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 28. Jänner 2003, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge geändert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 106 Abs. 1 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend Freihaltegebiete für die Kleinregion Südöstliches Mittelgebirge erlassen wird, LGBl. Nr. 41/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 87/2002, wird wie folgt geändert:
(1) Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in den Anlagen 1 bis 4 zu dieser Verordnung dargestellten Teile der Grundstücke Nr. 355/1, 786, 823/2, 824/2, 1176/1, 1176/2, 1177, 1178, 1437/1, 1439/1, 1440, 1443/2, 1443/3, 1577/1 und .140, alle KG Sistrans, von der Festlegung als Freihaltegebiete ausgenommen werden.
(2) Die Anlagen 1 bis 4 werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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