Errichtung des Tourismusverbandes Achensee, Änderung der Verordnung
LGBL_TI_20031222_111Errichtung des Tourismusverbandes Achensee, Änderung der VerordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.12.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 111/2003 Stück 42
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2003, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Achensee geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Gemeinden Achenkirch, Eben am Achensee, Steinberg am Rofan und Wiesing sowie der Tourismusverbände Achensee und Wiesing verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Achensee, LGBl. Nr. 45/1999, wird wie folgt geändert:
§ 1 hat zu lauten:
"§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Achenkirch, Eben am Achensee, Steinberg am Rofan und Wiesing wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Achensee" und hat seinen Sitz in Achenkirch."
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Verordnung LGBl. Nr. 6/1956, soweit sie den Tourismusverband Wiesing betrifft, außer Kraft.
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