Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinde Breitenwang, Genehmigung der Änderung
LGBL_TI_20031216_109Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinde Breitenwang, Genehmigung der ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.12.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 109/2003 Stück 41
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 25. November 2003 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinde Breitenwang
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 43/2003, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Marktgemeinde Reutte vom 2. Oktober 2003 und des Gemeinderates der Gemeinde Breitenwang vom 7. Oktober 2003, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinde Breitenwang vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinde Breitenwang wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 16321 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 10037, 10033, 10032, 10031 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes 10030 gebildet.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Marktgemeinde Reutte und der Gemeinde Breitenwang aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2004 in Wirksamkeit.
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