Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Schwaz, Änderung
LGBL_TI_20031216_104Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Schwaz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.12.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 104/2003 Stück 41
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 11. November 2003, mit der eine Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Schwaz geändert wird
Aufgrund der §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 4 und 10 Abs. 2 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der eine Kernzone für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde Schwaz festgelegt wird, LGBl. Nr. 92/2002, wird wie folgt geändert:
(1) Die Anlage zu § 1 wird in der Weise geändert, dass der in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Erweiterungsbereich in die Kernzone für Einkaufszentren aufgenommen wird.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung und im Stadtamt der Stadtgemeinde Schwaz während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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