Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2004, Ausschreibung
LGBL_TI_20031128_102Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2004, AusschreibungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.11.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 102/2003 Stück 40
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 18. November 2003 über die Ausschreibung der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2004
Die Landesregierung schreibt nach § 3 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Stadt Innsbruck auf Sonntag, den 7. März 2004, aus.
Als Stichtag wird der 19. Dezember 2003 bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 21. März 2004, bestimmt.
Wahlberechtigt sind österreichische und - auf ihren schriftlichen Antrag an die Gemeinde hin - sonstige Unionsbürger, die spätestens am 7. März 2004 das 18. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, es sei denn, dass sie sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhalten und ihr Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist.
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