3. L-VBG-Novelle
LGBL_TI_20030902_783. L-VBG-NovelleGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.09.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 78/2003 Stück 29
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 2. Juli 2003, mit dem das Landes-Vertragsbedienstetengesetz geändert wird (3. L-VBG-Novelle)
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/2003, wird wie folgt geändert:
"(1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I beträgt:
Tabelle 1 nicht darstellbar
"(1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II beträgt:
Tabelle 2 nicht darstellbar
I Nr. 17/2003" und in der Z. 15 das Zitat "BGBl. I Nr. 155/2002" durch das Zitat "BGBl. I Nr. 10/2003" ersetzt.
Artikel II
(1) Dem vollbeschäftigten Vertragsbediensteten gebührt im Monat Juli 2003 eine einmalige Abfindung in der Höhe von 100,- Euro, wenn er am 1. Juli 2003 Anspruch auf Monatsentgelt hat und sich ein Anspruch auf diese Abfindung nicht bereits aus einem Sondervertrag ergibt.
(2) Dem nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten gebührt unter denselben Voraussetzungen der seiner Wochendienstzeit entsprechende Teil der Abfindung nach Abs. 1.
(3) Bei einer Vertragsbediensteten, die am 1. Juli 2003 nach § 2 Abs. 1 oder 2 oder nach § 4 Abs. 1 des Tiroler Mutterschutzgesetzes 1998 bzw. nach § 3 Abs. 1, 2 oder 3 oder nach § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979 nicht beschäftigt werden darf, ist für die Beurteilung des Anspruches nach Abs. 1 oder 2 von jenem Beschäftigungsausmaß auszugehen, das für die Vertragsbedienstete unmittelbar vor dem Beginn des Beschäftigungsverbotes gegolten hat.
(4) Kranken- oder Wochengeld ist dem Monatsentgelt im Sinne des Abs. 1 gleichzuhalten.
Artikel III
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Art. I Z. 3 tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.