Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Vorderes Zillertal, Änderung
LGBL_TI_20030829_74Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Vorderes Zillertal, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.08.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 74/2003 Stück 27
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 8. Juli 2003, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Vorderes Zillertal geändert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 1 lit. a und des § 106 Abs. 1 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Vorderes Zillertal erlassen wird, LGBl. Nr. 63/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 78/2002, wird wie folgt geändert:
(1) Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in den Anlagen 1 bis 5 zu dieser Verordnung dargestellten Teile der Gste. 1443/1, 1462, 1463, 1464, 1465/1, 1466, 1467, 1468/2, 1425/1, 59 und 432/6 sowie die Gste. 1412 und 1494, alle KG Schlitters, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgenommen werden.
(2) Die Anlagen zu dieser Verordnung werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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