Einrichtung von Zulassungsstellen durch Versicherer, Änderung
LGBL_TI_20011218_120Einrichtung von Zulassungsstellen durch Versicherer, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.12.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 120/2001 Stück 48
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung des Landeshauptmannes vom 28. November 2001, mit der die Verordnung, mit der die Behörden bestimmt werden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherer ermächtigt werden, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben, geändert wird
Aufgrund des § 40a Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 146/1998, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Bundesminister für Inneres verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der die Behörden bestimmt werden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherer ermächtigt werden, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben, LGBl. Nr. 37/1999, wird wie folgt geändert:
§ 2 hat zu lauten:
"§ 2
Öffnungszeiten
Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen an Werktagen, mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres, jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet sein."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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