Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung; Änderung; Verordnung
LGBL_TI_20010927_86Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung; Änderung; VerordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.09.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 86/2001 Stück 34
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 25. September 2001, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 10, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 76/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 33/2001, wird wie folgt geändert:
(1) Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage dargestellten Teilflächen der Grundstücke 1305, 1306/1 und 1306/2 (alle KG Kirchbichl) sowie das Grundstück .88/1 KG Kirchbichl von der Festlegung als überörtliche Grünzonen ausgenommen werden.
(2) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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