Gesetz, mit dem das Tiroler Bedienstetenschutzgesetz geändert wird
LGBL_TI_20010918_81Gesetz, mit dem das Tiroler Bedienstetenschutzgesetz geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.09.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 81/2001 Stück 33
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 4. Juli 2001, mit dem das Tiroler Bedienstetenschutzgesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Bedienstetenschutzgesetz, LGBl. Nr. 71/1991, wird wie folgt geändert:
"(10) Die §§ 1 bis 13 und die Anhänge 1 und 2 der Verordnung biologische Arbeitsstoffe, BGBl. II Nr. 237/1998, sind auf den Schutz der Bediensteten sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Meldung nach § 11 Abs. 1 der Verordnung biologische Arbeitsstoffe anstelle des Namens des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin die Bezeichnung der Dienststelle, an der die Arbeitsstoffe verwendet werden sollen, zu enthalten hat."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.