Änderung des Entwicklungsprogrammes betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung
LGBL_TI_20010427_33Änderung des Entwicklungsprogrammes betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und UmgebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.04.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 33/2001 Stück 15
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 3. April 2001, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 10, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 28/1997, 21/1998 und 60/2000, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 76/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 67/2000, wird wie folgt geändert:
(1) Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Flächen der Grundstücke 482/4 (Teilfläche), 1456 und 1457 (Teilfläche) (alle KG Kundl) und die in der Anlage 3 dargestellten Flächen der Grundstücke 396, 401, 402 und 628 (Teilfläche) (alle KG Liesfeld) von der Festlegung als überörtliche Grünzonen ausgenommen werden.
(2) Die Anlagen zu dieser Verordnung werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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