Gesetz, mit dem das Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz geändert wird
LGBL_TI_20010215_18Gesetz, mit dem das Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.02.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/2001 Stück 8
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 13. Dezember 2000, mit dem das Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz, LGBl. Nr. 18/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 3/2001, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 4 des § 16 hat der fünfte Satz zu lauten:
"Diese wird für jede Gemeinde ermittelt durch die Bildung der Summe aus
Lohnsummensteuer,
Speiseeissteuer und an Getränkesteuerausgleich jeweils des zweitvorangegangenen Jahres."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
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