Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Brixen im Thale und der Gemeinde Westendorf
LGBL_TI_20010201_13Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Brixen im Thale und der Gemeinde WestendorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.02.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 13/2001 Stück 6
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 16. Jänner 2001 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Brixen im Thale und der Gemeinde Westendorf
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Brixen im Thale vom 13. November 1998 und des Gemeinderates der Gemeinde Westendorf vom 13. Oktober 1998, mit denen in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Brixen im Thale und der Gemeinde Westendorf der Grenzverlauf neu festgelegt wurde:
Die Grundparzelle 964/2 KG 82001 Brixen im Thale wird der KG 82006 Westendorf zugeschrieben.
Grundlage für diese Änderung bildet der Teilungsausweis des Dipl.-Ing. Hubert Kleinlercher, staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 6370 Kitzbühel, GZl. 16695/77, vom 21. August 1977.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Brixen im Thale und der Gemeinde Westendorf aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2002 in Wirksamkeit.
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