Verordnung, mit der das Gebiet der Tourismusverbände Längenfeld und Gries bei Längenfeld geändert wird
LGBL_TI_20001227_82Verordnung, mit der das Gebiet der Tourismusverbände Längenfeld und Gries bei Längenfeld geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.12.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 82/2000 Stück 35
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2000, mit der das Gebiet der Tourismusverbände Längenfeld und Gries bei Längenfeld geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinde Längenfeld und der Tourismusverbände Längenfeld und Gries bei Längenfeld verordnet:
§ 1
Das Gebiet des Tourismusverbandes Gries bei Längenfeld wird dem Gebiet des Tourismusverbandes Längenfeld angeschlossen. Der Tourismusverband trägt den Namen "Längenfeld" und hat seinen Sitz in Längenfeld.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
(2) Zugleich treten
außer Kraft.
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