Verordnung, mit der die Verordnung über die Vergütungen für die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen geändert wird
LGBL_TI_20001227_81Verordnung, mit der die Verordnung über die Vergütungen für die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.12.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 81/2000 Stück 35
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 5. Dezember 2000, mit der die Verordnung über die Vergütungen für die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen geändert wird
Aufgrund des § 29 Abs. 3 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996, LGBl. Nr. 61, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Vergütungen für die Mitglieder der Grundverkehrskommissionen festgesetzt werden, LGBl. Nr. 33/1994, wird wie folgt geändert:
Der Abs. 2 des § 2 hat zu lauten:
"(2) Den Mitgliedern der Landes-Grundverkehrskommission gebühren folgende Vergütungen als Hundertsätze des Gehaltes eines Landesbeamten der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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