3. Raumordnungsgesetz-Novelle
LGBL_TI_20000912_603. Raumordnungsgesetz-NovelleGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.09.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 60/2000 Stück 26
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 6. Juli 2000, mit dem das Tiroler Raumordnungsgesetz 1997 geändert wird (3. Raumordnungsgesetz-Novelle)
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Raumordnungsgesetz 1997, LGBl. Nr. 10, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 28/1997 und 21/1998 wird wie folgt geändert:
"(5) Kommt die Gemeinde ihrer Verpflichtung nach Abs. 1 erster Satz nicht nach oder wurde dem von ihr vorgelegten örtlichen Raumordnungskonzept die aufsichtsbehördliche Genehmigung versagt, so dürfen außer im Falle des Abs. 4 lit. c keine weiteren Grundflächen als Bauland, als Sonderflächen oder als Vorbehaltsflächen gewidmet werden."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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