Gesetz, mit dem die Tiroler Landesabgabenordnung geändert wird
LGBL_TI_20000704_44Gesetz, mit dem die Tiroler Landesabgabenordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.07.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/2000 Stück 19
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 4. Mai 2000, mit dem die Tiroler Landesabgabenordnung geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 1/2000, wird wie folgt geändert:
§ 187a hat zu lauten:
"§ 187a
Ausschluss der Verrechnung,
der Verwendung von Guthaben und der
Rückzahlung von Selbstbemessungsabgaben
(1) Besteht bei Selbstbemessungsabgaben für die Abgabenbehörde aus europarechtlichen Gründen oder nach dem Ausspruch der Rechtswidrigkeit einer innerstaatlichen Norm die Verpflichtung,
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Anlassfälle im Sinne der Art. 139 Abs. 6 und 140 Abs. 7 B-VG."
Artikel II
§ 187a der Tiroler Landesabgabenordnung in der Fassung des Art. I dieses Gesetzes ist auf Abgabenschulden anzuwenden, die nach dem 1. Jänner 1995 entstanden sind.
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