Verordnung über die Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches für den Badesee im Gebiet der Gemeinde Schlitters
LGBL_TI_20000229_14Verordnung über die Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches für den Badesee im Gebiet der Gemeinde SchlittersGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.02.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 14/2000 Stück 5
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 25. Jänner 2000 über die Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches für den Badesee im Gebiet der Gemeinde Schlitters
Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997, LGBl. Nr. 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/1999, wird verordnet:
§ 1
Der Gewässerschutzbereich des künstlich angelegten Badesees im Gebiet der Gemeinde Schlitters (Gst. Nr. 1614/1 GB Schlitters) wird auf einen Geländestreifen von 50 m, gemessen von der Uferlinie landeinwärts, verkleinert.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.