Verordnung, mit der die Verordnung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf der Fernpass-Straße geändert wird
LGBL_TI_20000120_10Verordnung, mit der die Verordnung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf der Fernpass-Straße geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.01.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/2000 Stück 3
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 11. Jänner 2000, mit der die Verordnung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf der Fernpass-Straße geändert wird
Aufgrund des § 43 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 134/1999, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf der B 314 Fernpass-Straße erlassen wird, LGBl. Nr. 72/1989, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 21/1990 wird wie folgt geändert:
"§ 1
Auf der B 179 Fernpass-Straße zwischen Straßenkilometer 11,955 in der Gemeinde Nassereith und Straßenkilometer 47,950 in der Stadtgemeinde Vils ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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