Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck
LGBL_TI_20000117_5Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt InnsbruckGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.01.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 5/2000 Stück 2
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 11. Jänner 2000 über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck
Nach § 4 Abs. 1 der Innsbrucker Wahlordnung 1975, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 143/1998, wird die Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck auf
Sonntag, den 9. April 2000,
ausgeschrieben. Als Tag der Wahlausschreibung wird der 17. Jänner 2000 bestimmt.
Wahlberechtigt sind österreichische und, sofern sie einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in die Gemeindewählerevidenz für sonstige Unionsbürger gestellt haben bzw. stellen, sonstige Bürger der Europäischen Union, die vor dem 1. Jänner 2000 das 18. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Stadtgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Für die Wahl des Gemeinderates besteht Wahlpflicht.
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