Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Hinteres Zillertal; Änderung
LGBL_TI_20000111_2Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Hinteres Zillertal; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.01.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 2/2000 Stück 1
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 30. November 1999, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Hinteres Zillertal geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 10, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 21/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für die Kleinregion Hinteres Zillertal erlassen wird, LGBl. Nr. 64/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 64/1997, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass der in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Teil des Gst. Nr. 1168/1 KG Ramsberg von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen wird.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.