Errichtung des Tourismusverbandes Achensee
LGBL_TI_19990923_45Errichtung des Tourismusverbandes AchenseeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.09.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 45/1999 Stück 18
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 15. August 1999 über die Errichtung des Tourismusverbandes Achensee
Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Achenkirch, Eben am Achensee und Steinberg am Rofan und der Tourismusverbände Maurach-Eben am Achensee, Pertisau, Achenkirch am Achensee und Steinberg verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Achenkirch, Eben am Achensee und Steinberg am Rofan wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Achensee" und hat seinen Sitz in Achenkirch.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(2) Zugleich treten
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