Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung, Änderung
LGBL_TI_19990817_36Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.08.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 36/1999 Stück 16
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 6. Juli 1999, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 10, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 28/1997 und 21/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 76/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 70/1998, wird wie folgt geändert:
(1) Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die Grundstücke Nr. 454, 455 und .54 KG Wörgl-Rattenberg von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.
(2) Weiters wird die Anlage zu § 1 Abs. 2 in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Teile der Grundstücke Nr. 1474, 1477/2 und 1489/1 KG Häring von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen und die in der Anlage dargestellten Teile der Grundstücke Nr. 1246/1, 1247, 1467, 1470 und 1735/1 KG Häring in die Festlegung als überörtliche Grünzone einbezogen werden.
(3) Die Anlage zu dieser Verordnung wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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