Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung, Änderung
LGBL_TI_19990805_33Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.08.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 33/1999 Stück 15
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 16. Juli 1999, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 10, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 21/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 64/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 22/1999, wird wie folgt geändert:
(1) Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2725 KG Absam von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen wird.
(2) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Raumordnung-Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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