Verordnung, mit der die Verordnung über die Festsetzung der LKF-Gebühren in den öffentlichen Krankenanstalten geändert wird
LGBL_TI_19990622_20Verordnung, mit der die Verordnung über die Festsetzung der LKF-Gebühren in den öffentlichen Krankenanstalten geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.06.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/1999 Stück 11
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 1. Juni 1999, mit der die Verordnung über die Festsetzung der LKF-Gebühren in den öffentlichen Krankenanstalten geändert wird
Auf Grund der §§ 40 und 42 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Festsetzung der LKF-Gebühren in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 129/1998, wird wie folgt geändert:
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.
(2) Für Pfleglinge, die vor dem 1. Juli 1999 in die Anstaltspflege aufgenommen worden sind und nach diesem Zeitpunkt entlassen werden, sind die besonderen Bepunktungen von speziellen Leistungsbereichen nach der Anlage zu dieser Verordnung anzuwenden.
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