Amtsführender Präsident des Landesschulrates, Aufhebung einer Verordnung
LGBL_TI_19990507_15Amtsführender Präsident des Landesschulrates, Aufhebung einer VerordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.05.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/1999 Stück 8
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 9. März 1999, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Funktionsgebühr und der Reisekostenentschädigung des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates aufgehoben wird
Auf Grund des Tiroler Schulaufsichts-Ausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 32/1963, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/1979 wird verordnet:
(1) Die Verordnung über die Festsetzung der Funktionsgebühr und der Reisekostenentschädigung des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates, LGBl. Nr. 73/1994, wird aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt mit dem Beginn der XIII. Gesetzgebungsperiode des Tiroler Landtages in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.