Gesetz, mit dem die Innsbrucker Wahlordnung 1975 geändert wird
LGBL_TI_19981229_143Gesetz, mit dem die Innsbrucker Wahlordnung 1975 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 143/1998 Stück 46
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Gesetz vom 4. November 1998, mit dem die Innsbrucker Wahlordnung 1975 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Innsbrucker Wahlordnung 1975, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 95/1995, wird wie folgt geändert:
"(4) Der Stadtsenat besteht aus dem Bürgermeister, dem ersten und dem zweiten Bürgermeister-Stellvertreter und höchstens sechs weiteren Mitgliedern (Stadträten). Die Anzahl der Stadträte setzt der Gemeinderat fest."
"§ 64
Strafbestimmungen
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer
(2) Verwaltungsübertretungen nach Abs. 1 sind vom Bürgermeister mit einer Geldstrafe bis zu 3.000,- Schilling zu ahnden."
Artikel II
Übergangsbestimmung
Die Bestimmung des § 58 Abs. 4 über die Zusammensetzung des Stadtsenates in der Fassung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist bis zur Neuwahl des Stadtsenates weiterhin anzuwenden.
Artikel III
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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