Verordnung, mit der die Vergütung für die Mitglieder des Landesvergabeamtes festgesetzt wird
LGBL_TI_19981223_134Verordnung, mit der die Vergütung für die Mitglieder des Landesvergabeamtes festgesetzt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 134/1998 Stück 45
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998, mit der die Vergütung für die Mitglieder des Landesvergabeamtes festgesetzt wird
Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Tiroler Vergabegesetzes 1998, LGBl. Nr. 17, wird verordnet:
§ 1
Die Mitglieder des Landesvergabeamtes haben gegenüber dem Land Tirol Anspruch auf eine Vergütung nach Maßgabe des § 2.
§ 2
Den Mitgliedern des Landesvergabeamtes gebührt für jede angefangene Sitzungsstunde eine Vergütung von S 220,-, für jede Sitzung jedenfalls eine Vergütung von mindestens S 650,-.
§ 3
Die Auszahlung der Sitzungsgelder hat von Amts wegen vierteljährlich im nachhinein zu erfolgen.
§ 4
Die Stunde wird mit 60 Minuten gerechnet, wobei für die Berechnung der Höhe des Sitzungsgeldes nur volle Stunden herangezogen werden, die jeweils ab Beginn der zweiten halben Stunde anzunehmen sind.
§ 5
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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