Errichtung des Tourismusverbandes Pitztal
LGBL_TI_19981223_120Errichtung des Tourismusverbandes PitztalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 120/1998 Stück 43
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998 über die Errichtung des Tourismusverbandes Pitztal
Auf Grund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Gemeinden Arzl im Pitztal, Fließ, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal und Wenns und der Tourismusverbände Arzl - Wald Pitztal, Jerzens, Innerpitztal-Gemeinde St. Leonhard im Pitztal, Wenns-Piller verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Arzl im Pitztal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal, Wenns und den Ortsteil Piller der Gemeinde Fließ wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Pitztal" und hat seinen Sitz in Wenns.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Zugleich treten
außer Kraft.
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