Errichtung des Tourismusverbandes Kitzbühel mit Aurach und Reith
LGBL_TI_19981223_115Errichtung des Tourismusverbandes Kitzbühel mit Aurach und ReithGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 115/1998 Stück 43
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 1998 über die Errichtung des Tourismusverbandes Kitzbühel mit Aurach und Reith
Auf Grund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/1998, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Kitzbühel und der Gemeinden Aurach bei Kitzbühel und Reith bei Kitzbühel und der Tourismusverbände Aurach, Kitzbühel und Reith bei Kitzbühel verordnet:
§ 1
Für das Gebiet der Stadtgemeinde Kitzbühel und der Gemeinden Aurach bei Kitzbühel und Reith bei Kitzbühel wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Kitzbühel mit Aurach und Reith" und hat seinen Sitz in Kitzbühel.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Zugleich treten
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