Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Rinn und der Gemeinde Tulfes
LGBL_TI_19981215_109Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Rinn und der Gemeinde TulfesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 109/1998 Stück 40
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 20. Oktober 1998 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Rinn und der Gemeinde Tulfes
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Rinn vom 20. August 1998 und des Gemeinderates der Gemeinde Tulfes vom 26. August 1998, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Rinn und der Gemeinde Tulfes vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Rinn und der Gemeinde Tulfes wird durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 802, 803, 34 HE, 35 HE und 804 sowie 5869, 5871, 5874 und 7802 entsprechend der Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Gerhard Neuner, staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 6060 Ampass, Häusern 13, vom 15. Jänner 1998, GZl. 899, gebildet.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Rinn und der Gemeinde Tulfes aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1999 in Wirksamkeit.
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