Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinde Zams
LGBL_TI_19980730_72Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinde ZamsGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.07.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 72/1998 Stück 27
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 30. Juni 1998 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinde Zams
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, die übereinstimmenden Beschlüsse:
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadtgemeinde Landeck und der Gemeinde Zams aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1999 in Wirksamkeit.
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